Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Unter diesen Umständen:

„Käufer“ bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die vom Verkäufer ein Angebot erhält und/oder bei diesem eine Bestellung für Waren und/oder Dienstleistungen aufgibt;

„Vertrag“ bezeichnet den Auftrag, alle zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbarten Spezifikationen oder Bedingungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Waren und/oder Dienstleistungen sowie diese Bedingungen;

„Waren“ bezeichnet die Waren, die Gegenstand der vom Käufer beim Verkäufer aufgegebenen Bestellung sind;

„Bestellung“ bezeichnet die Bestellung oder die Bestellungen, die der Käufer beim Verkäufer zur Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen aufgegeben hat und die vom Verkäufer schriftlich angenommen wurden;

„Lieferplan“ bezeichnet den im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren und/oder der Erbringung der Dienstleistungen erstellten Lieferplan;

„Verkäufer“ bezeichnet Paralloy Limited (ein in England und Wales eingetragenes Unternehmen mit der Handelsregisternummer 260752 und Sitz in Paralloy House, Billingham TS23 4DA, Großbritannien;

„Dienstleistungen“ bezeichnet die Dienstleistungen (sofern vorhanden), die Gegenstand der vom Käufer erteilten Bestellung sind;

„Spezifikation“ bezeichnet die Spezifikation sowie alle zusätzlichen Zeichnungen oder Informationen, die einvernehmlich vereinbart werden müssen und, sofern sie vom Käufer vorgelegt werden, vom Verkäufer zu genehmigen sind, bzw., sofern sie vom Verkäufer vorgelegt werden, vom Käufer zu genehmigen sind.

„Gewährleistungsfrist“ bezeichnet einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen.

1. ALLGEMEINES

1.1 Verträge und Bestellungen werden ausschließlich unter den nachstehenden Verkaufsbedingungen angenommen. Abweichungen von diesen Bedingungen oder von der Bestellung des Käufers sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

1.2 Ein Angebot stellt keine verbindliche Zusage dar und kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung zurückgezogen werden. Eine vom Käufer erteilte Bestellung oder ein Zeitplan ist für den Verkäufer erst dann verbindlich, wenn er diese schriftlich angenommen hat.

2. ANWENDUNG DIESER BEDINGUNGEN

2.1 Diese Bedingungen gelten für den Auftrag und alle Anhänge zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, einschließlich solcher, deren Anwendung auf das Geschäft der Käufer möglicherweise geltend machen möchte.

2.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den einzelnen Dokumenten, die den Vertrag bilden:–

2.2.1 Der Auftrag hat Vorrang vor (i) allen mit dem Verkäufer schriftlich vereinbarten Spezifikationen oder Bedingungen und (ii) diesen Bedingungen; und

2.2.2 Alle mit dem Verkäufer schriftlich vereinbarten Spezifikationen oder Bedingungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

3. LIEFERUNG

3.1 Alle vom Verkäufer angegebenen Liefertermine dienen lediglich der Information, und der Verkäufer haftet nicht (weder aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) noch anderweitig) für die Folgen einer Lieferverzögerung, es sei denn, der Verkäufer hat zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt, eine Entschädigung für eine solche Verzögerung zu leisten; in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den vereinbarten Betrag beschränkt.

3.2 Die Lieferung der Ware erfolgt in den Geschäftsräumen des Verkäufers, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt, den Transport der Ware zu organisieren; in diesem Fall gilt die Lieferung als erfolgt, sobald die Ware am vereinbarten Lieferort eintrifft.

3.3 Wird die Herstellung oder Lieferung der Waren und/oder die Erbringung der Dienstleistungen durch einen Grund verhindert oder verzögert, der außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Krieg, Unruhen, Arbeitskämpfe, staatliche Maßnahmen, Mangel an Arbeitskräften, Materialien, Energie, Ausrüstung, Transportmitteln oder Lieferungen), so kann der Verkäufer die Lieferung und/oder die Erbringung nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer aussetzen. Unter diesen Umständen verlängert sich die Liefer- und/oder Erfüllungsfrist um den Zeitraum, in dem die Herstellung, Lieferung oder Erbringung auf diese Weise verhindert oder verzögert wird.

3.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann die Lieferung in Teillieferungen erfolgen. Weder eine Nichtlieferung noch die Lieferung mangelhafter Waren in einer oder mehreren Teillieferungen berechtigen den Käufer, nachfolgende Teillieferungen zu stornieren oder zurückzuweisen.

3.5 Werden Waren vom Verkäufer an den Käufer versandt und ist es üblich, dass der Käufer eine Versicherung abschließt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, damit dieser die Waren während des Transports versichern kann. Die Übergabe an den Frachtführer gilt als Übergabe an den Käufer, und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, im Namen des Käufers einen Vertrag mit dem Frachtführer abzuschließen. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden an der Ware während des Transports.

4. EIGENTUMSRECHT UND RISIKO

4.1 Das Eigentumsrecht an der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn der frühere der folgenden Zeitpunkte eintritt:

4.1.1 die vollständige Begleichung aller Beträge, die der Käufer dem Verkäufer gemäß diesem Vertrag und gemäß allen anderen Verträgen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schuldet (unabhängig davon, ob diese Beträge sofort fällig sind oder nicht); oder

4.1.2 Einarbeitung der Waren durch den Käufer in andere Produkte; und

4.1.3 Der gutgläubige Verkauf und die Lieferung der Waren durch den Käufer zum vollen Marktwert.

4.2 Die Gefahr an der Ware geht auf den Käufer über (sodass der Käufer fortan für alle Verluste und

Verschlechterung der Ware oder für etwaige Schäden, die zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß Ziffer 3.2 entstehen.

4.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Waren, deren Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, jederzeit zurückzuholen, und der Käufer erteilt dem Verkäufer, seinen Führungskräften, Mitarbeitern und Beauftragten unwiderruflich die Erlaubnis, alle Räumlichkeiten des Käufers – mit oder ohne Fahrzeuge – zu betreten, um sich entweder davon zu überzeugen, dass die nachstehende Bedingung 4.4 vom Käufer eingehalten wird, oder um Waren zurückzuholen, deren Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist.

4.4 Bis zum Übergang des Eigentums an der Ware auf den Käufer gemäß diesen Bedingungen verwahrt dieser die Ware als Treuhänder und Verwahrer im Auftrag des Verkäufers. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass die Waren ordnungsgemäß gelagert und geschützt sowie von anderen Waren getrennt aufbewahrt werden, und er hat sicherzustellen, dass sie eindeutig als Eigentum des Verkäufers erkennbar sind. Solange der Käufer die Waren mit Zustimmung des Verkäufers in seinem Besitz hat, darf er diese im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs als Eigenhändler verkaufen, ohne jedoch den Verkäufer gegenüber dem Geschäftspartner des Käufers in irgendeiner Weise zu verpflichten.

4.5 Der Käufer hat die Ware bei einem renommierten Versicherer gegen alle Risiken und zum vollen Marktwert der Ware zu versichern.

5. PREIS UND ZAHLUNG

5.1 Der Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Zölle oder Steuern auf die Waren, Dienstleistungen oder den Vertrag sowie alle Bankgebühren im Preis nicht enthalten und gehen zu Lasten des Käufers.

5.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise inklusive Verpackung, jedoch ohne Transport- und Versicherungskosten.

5.3 Sofern mit dem Käufer nichts anderes vereinbart wurde, ist der Verkäufer berechtigt, seine Rechnung bei Lieferung der Waren und/oder Erbringung der Dienstleistungen oder zu einem beliebigen Zeitpunkt danach zu stellen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung am Ende des Monats fällig, in dem die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht wurden. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Verkäufer (unbeschadet seiner sonstigen Rechtsbehelfe) berechtigt, weitere Lieferungen der Waren an den Käufer oder die weitere Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen.

5.4 Werden Waren in Teillieferungen oder Raten geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, jede Teillieferung gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnungen gemäß diesen Bedingungen zu begleichen.

5.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, fällige oder künftig fällige Beträge, die der Verkäufer dem Käufer schuldet, mit fälligen Beträgen des Verkäufers gegenüber dem Käufer aufzurechnen.

5.6 Zusätzlich zu seinen sonstigen Rechten steht dem Verkäufer ein allgemeines Zurückbehaltungsrecht an allen in seinem Besitz befindlichen Waren des Käufers für den unbezahlten Preis aller Waren, die der Verkäufer im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrags an den Käufer verkauft hat, oder für alle Arbeiten, die er für den Käufer im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrags erbracht hat, zu.

6. TECHNISCHE DATEN

6.1 Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Spezifikation sowie alle Zeichnungen, Informationen, Ratschläge und Empfehlungen, die dem Verkäufer direkt oder indirekt vom Käufer übermittelt werden, genau, korrekt und für die betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen geeignet sind. Die Prüfung oder Berücksichtigung der Spezifikation sowie der Zeichnungen, Informationen, Ratschläge oder Empfehlungen durch den Verkäufer schränkt die Verantwortung des Käufers nicht ein.

6.2 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Klagen, Ansprüchen, Kosten und Verfahren frei, die sich daraus ergeben, dass der Verkäufer Waren herstellt oder Dienstleistungen erbringt, die den Spezifikationen entsprechen, sofern diese Spezifikationen ungenau oder ungeeignet sind oder Konstruktionsmängel aufweisen oder ein Patent, ein Urheberrecht, ein eingetragenes Geschmacksmuster, ein Geschmacksmusterrecht oder ein Geschmacksmusterurheberrecht oder ein anderes Recht eines Dritten verletzen oder angeblich verletzen.

6.3 Die Spezifikation und alle darin enthaltenen Rechte an geistigem Eigentum stehen der bereitstellenden Partei zu. Alle sonstigen Rechte an geistigem Eigentum, die im Zusammenhang mit den Waren und/oder Dienstleistungen entstehen, stehen dem Verkäufer zu.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Der Verkäufer gewährleistet lediglich, dass die Waren und Dienstleistungen der Spezifikation entsprechen. Vorbehaltlich der Bestimmung 7.2 werden Waren, bei denen sich herausstellt, dass sie nicht der vereinbarten Spezifikation entsprechen, soweit dies praktikabel ist, ersetzt oder – im Falle von Dienstleistungen – gemäß der ursprünglichen Bestellung erneut erbracht, vorausgesetzt, der Käufer teilt dem Verkäufer einen solchen Mangel unverzüglich innerhalb der Gewährleistungsfrist mit. Ist ein Ersatz nicht praktikabel, wird der Preis dem Käufer erstattet oder gutgeschrieben.

7.2 Die Verpflichtungen des Verkäufers hinsichtlich Mängeln an Waren, die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden, beschränken sich auf die Gewährleistung (sofern vorhanden), die der Verkäufer vom Hersteller oder Lieferanten dieser Waren erhält.

7.3 Die in den vorstehenden Ziffern 7.1 und 7.2 genannten Verpflichtungen treten an die Stelle jeglicher ausdrücklicher oder stillschweigender, gesetzlich oder anderweitig begründeter Zusicherungen des Verkäufers hinsichtlich der Beschreibung, der Qualität oder der Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck; alle derartigen Zusicherungen werden hiermit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7.4 Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben (oder zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich anders vereinbart), haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer weder aus Vertrag noch aus unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) noch anderweitig im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.

7.5 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen (sei es aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig) für Verluste, die sich speziell aus den besonderen Umständen des Käufers ergeben, oder für indirekte Verluste, oder für Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Entfernung mangelhafter Waren und der Installation reparierter oder Ersatzwaren erforderlich sind, oder für Rückrufkosten, entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Verlust von Firmenwert, den Verlust erwarteter Einsparungen, erhöhte Kosten, Sachschäden, vergebliche Aufwendungen oder Ansprüche Dritter oder für Folgeschäden jeglicher Art.

7.6 Keine Bestimmung in Ziffer 7 schließt die Haftung des Verkäufers für Tod oder Körperverletzung aus, die durch seine Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder für arglistige Täuschung.

7.7 Die Gesamthaftung des Verkäufers in Bezug auf alle Ansprüche, die der Käufer gegen den Verkäufer geltend machen kann – sei es aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder aus anderen Gründen (mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Tod oder Körperverletzung, soweit diese durch ein Versäumnis des Verkäufers verursacht wurden, angemessene Sorgfalt walten zu lassen), die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags entstehen, auf den Teil des Bestellpreises der Waren und/oder Dienstleistungen beschränkt, auf dem diese Haftung beruht, und der Käufer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass Ansprüche, die diesen Betrag übersteigen, angemessen abgedeckt sind.

8. ARBEITEN AN DEN UNTERLAGEN DES KÄUFERS

8.1 Ist im Vertrag vorgesehen, dass der Verkäufer Arbeiten an vom Käufer bereitgestelltem Material durchführt, haftet der Verkäufer nur für die von ihm ausgeführten Arbeiten, und diese Haftung ist auf den Wert des Materials beschränkt. Das Material verbleibt zu jeder Zeit auf Gefahr des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8.2 Werden dem Verkäufer Materialien vom Käufer oder in dessen Auftrag geliefert, so ist der Käufer dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass diese Materialien von zufriedenstellender Qualität und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind, und hat den Verkäufer von jeglichen Verlusten, Schäden, Verletzungen oder Aufwendungen freizustellen, die direkt oder indirekt aus tatsächlichen oder angeblichen Mängeln oder falschen Spezifikationen dieser Materialien entstehen.

8.3 Der Käufer hat den Verkäufer von jeglichen Schäden an Werkzeugen oder zusätzlichen Verarbeitungskosten freizustellen, die dadurch entstehen, dass das vom Käufer gelieferte Material nicht von guter Qualität, nicht für den vorgesehenen Zweck geeignet ist oder nicht den Spezifikationen entspricht.

8.4 Sämtliches aus dem Material des Käufers entnommene Metall geht in das Eigentum des Verkäufers über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9. MATRIZEN UND WERKZEUGE

Sofern nichts anderes vereinbart ist, bleiben Formen und Werkzeuge Eigentum des Verkäufers, auch wenn deren Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Werden Formen und Werkzeuge vom Käufer bereitgestellt, verbleibt das Risiko während der Zeit, in der sie sich im Besitz des Verkäufers befinden, vollständig beim Käufer. Der Verkäufer bewahrt Formen und Werkzeuge in der Regel für einen angemessenen Zeitraum in Erwartung weiterer Bestellungen auf, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

10. KÜNDIGUNG

10.1 Der Verkäufer kann den Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung kündigen oder die Lieferungen im Rahmen des Vertrags aussetzen, wenn:–

10.1.1 Gegen den Käufer, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, wurde eine Mahnung oder ein Insolvenzantrag gestellt oder er beantragt beim Gericht eine einstweilige Verfügung gemäß dem britischen Insolvenzgesetz von 1986 (in der jeweils gültigen Fassung) (oder einer gleichwertigen Rechtsvorschrift) in der jeweils gültigen Fassung oder unterbreitet einen Vorschlag für eine freiwillige Einigung gemäß dieser Rechtsvorschrift oder, sofern es sich um eine juristische Person handelt:–

(a) in eine Zwangsliquidation oder eine freiwillige Liquidation durch die Gesellschafter eintritt oder einen Beschluss zur freiwilligen Auflösung fasst oder deren Geschäftsführer zu diesem Zweck eine Gesellschafterversammlung einberufen; oder

(b) für dessen gesamtes Vermögen oder seinen gesamten Betrieb oder einen Teil davon ein Zwangsverwalter oder ein Insolvenzverwalter bestellt wurde; oder

(c) Gegenstand einer Klage, einer Maßnahme, eines Gerichtsverfahrens oder eines sonstigen Verfahrens ist, das von seinen Geschäftsführern, Gesellschaftern, Bankern, Gläubigern oder einer anderen Person, die die Bestellung eines Insolvenzverwalters oder eines Zwangsverwalters anstrebt, gegen das Unternehmen eingeleitet wurde, oder selbst eine solche Handlung oder Maßnahme vornimmt; oder

(d) für sich selbst einen freiwilligen Vergleich gemäß dem britischen Insolvenzgesetz von 1986 (Insolvency Act 1986) (oder einer gleichwertigen Rechtsvorschrift) in seiner jeweils geltenden Fassung vorgeschlagen hat; oder

(e) seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder dem Verkäufer berechtigten Anlass zu der Annahme gibt, dass der Käufer nicht in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen.

10.1.2 Ein Ereignis eintritt, das einem der in Ziffer 10.1.1 beschriebenen Ereignisse entspricht, und zwar nach dem Recht einer Rechtsordnung, der der Käufer unterliegt.

10.1.3 Der Käufer verstößt gegen eine der Vertragsbedingungen.

10.2 Die Kündigung des Vertrags lässt die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen der jeweiligen Vertragspartei, die vor Inkrafttreten der Kündigung entstanden sind, unberührt.

11. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

11.1 Der Käufer gewährleistet, dass alle Zeichnungen, Entwürfe oder Spezifikationen, die er dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung der Waren und/oder der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt, keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

11.2 Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe des Verkäufers hat der Käufer den Verkäufer von allen Kosten, Ansprüchen, Haftungen und Aufwendungen freizustellen, die sich aus einer Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Geschmacksmustern oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder anderen Rechten Dritter ergeben, sofern diese Verletzung auf die Befolgung ausdrücklicher oder stillschweigender Anweisungen des Käufers zurückzuführen ist.

12. VERTRAULICHKEIT

12.1 Alle Informationen und Daten, die von einer der Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrag bereitgestellt werden, dürfen ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags verwendet werden (die „Informationen“). Beide Parteien behandeln die Informationen vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist für die Herstellung der Waren und/oder die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich. Beide Parteien stellen sicher, dass alle ihre Mitarbeiter, Beauftragten oder Subunternehmer, denen sie die Informationen offenlegen, die Verpflichtungen gemäß dieser Ziffer 12 kennen und einhalten.

13. SONSTIGES

13.1 Das Versäumnis des Verkäufers, ein Recht oder einen Rechtsbehelf aus dem Vertrag auszuüben, oder eine Verzögerung bei dessen Ausübung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf oder auf sonstige Rechte oder Rechtsbehelfe dar, die dem Verkäufer anderweitig zustehen könnten, und keine einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs aus dem Vertrag schließt die weitere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs oder die Ausübung sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe aus.

13.2 Ein Verzicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen eine der Vertragsbedingungen oder einer Vertragsverletzung gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung späterer Verstöße oder Vertragsverletzungen und hat keine Auswirkungen auf die übrigen Vertragsbedingungen.

13.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen in vollem Umfang wirksam und durchsetzbar, und die unwirksamen Bestimmungen sind gegebenenfalls im Sinne und im Zweck des Vertrags zu ersetzen.

13.4 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 4.3 hat eine Person, die nicht Vertragspartei ist (ein „Dritter“), keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 (dem „Gesetz“), um die Durchsetzung einer dieser Bestimmungen zu erwirken. Etwaige Rechte oder Rechtsbehelfe eines Dritten, die unabhängig von dem Gesetz bestehen oder zur Verfügung stehen, bleiben unberührt.

13.5 Der Verkäufer ist Mitglied einer Unternehmensgruppe und kann seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen bzw. seine Rechte daraus ausüben, und zwar entweder selbst oder durch ein anderes Mitglied seiner Unternehmensgruppe und zu dessen Gunsten, wobei jede Handlung oder Unterlassung eines solchen anderen Mitglieds als Handlung oder Unterlassung des Verkäufers gilt.

13.6 Keine Bestimmung dieser Bedingungen hindert den Verkäufer daran, sonstige ihm zustehende Rechte oder Rechtsbehelfe geltend zu machen.

13.7 Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen.

13.8 Der Käufer versichert, dass jede Person, die im Namen des Käufers eine Bestellung beim Verkäufer aufgibt, im Rahmen ihrer Befugnisse handelt und vom Käufer dazu ermächtigt ist.

14. STREITIGKEITEN UND ANWENDBARES RECHT

14.1 Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, die sich aus dem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sind zunächst an die Geschäftsführer der Parteien zu verweisen und innerhalb von 30 Tagen nach dieser Verweisung beizulegen.

14.2 Der Abschluss, die Auslegung und die Durchführung des Vertrags unterliegen englischem Recht und sind entsprechend auszulegen; die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte oder, falls der Verkäufer dies verlangt, der Zuständigkeit der Gerichte des Landes, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat. Der Käufer verzichtet unwiderruflich auf jeglichen Einwand, den er zu irgendeinem Zeitpunkt gegen die Gerichte in England oder (je nach Fall) gegen die Gerichte seines Wohnsitzes erheben könnte.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Nuffield Road, Cowpen Industrial Estate,
Billingham, Cleveland, Großbritannien.
TS23 4DA. Tel.: 01642 370686
Handelsregisternummer: 00260752
 

Ref.: Großbritannien, 02.01.2020

Kontaktdaten

Kontakt aufnehmen